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Studierende wünschen sich einen höheren Praxisbezug im Studium, das bestätigt die 21. Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerks. Das duale Studium expandiert. Doch leider unterscheiden sich die Angebote deutlich hinsichtlich ihrer Qualität. Der Begriff ‚dual‘ muss geschützt werden. Mit einem Positionspapier zum Dualen Studium will der DGB nun Mindeststandards etablieren.
Das Angebot an dualen Studiengängen ist im vergangenen Jahrzehnt deutlich gestiegen – dementsprechend viele Studierenden entscheiden sich für den dualen Weg. Doch angesichts der Heterogenität der Angebote sehen der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften die dringende Notwendigkeit, die Marke „Duales Studium“ zu schärfen – und damit die Qualität des Studienformats zu sichern und weiter zu entwickeln.
Positionspapier definiert Qualitätskriterien
Im Januar 2017 hat der DGB ein Positionspapier zum Dualen Studium vorgelegt. Insbesondere in folgenden Punkten sehen wir Handlungsbedarf:
Unklare Definition der Marke „dual“
Duale Studiengänge sind ihrem Anspruch nach ein Studienformat, in dem lange betriebliche Praxisphasen integriert werden, dabei aber der wissenschaftliche Anspruch aufrecht erhalten bleibt. Seinen Ursprung hat das duale Studium in den siebziger Jahren an Berufsakademien. Innerhalb von drei bis fünf Jahren wird ein Hochschulabschluss (in der Regel ein Bachelor) und gegebenenfalls ein Berufsabschluss oder Fortbildungsabschluss aus dem Bereich der beruflichen Bildung erworben. Lernorte sind mindestens Hochschule und Praxispartner / Betrieb.
Das sogenannte ausbildungsintegrierte duale Studium verbindet das Studium mit einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Für die Berufsbildung gelten je nach Ausbildungsberuf das Berufsbildungsgesetz, die Handwerksordnung oder entsprechende landesrechtliche Regelungen. Das sogenannte praxisintegrierte duale Studium wird durch einen Ausbildungs- oder Studienvertrag geregelt. Es sieht aber keinen Doppelabschluss vor. Für den hochschulischen Teil gilt bei beiden Formaten das jeweilige Landeshochschulgesetz.
Aus Sicht des DGB fehlen den studienbegleitenden Formaten die zentralen Merkmale eines dualen Studiums: Von einer systematischen inhaltlichen, organisatorischen und vertraglichen Verzahnung der Lernorte kann keine Rede sein – ebensowenig von einer klaren Funktion des Betriebs als Lernort im Rahmen des Studiengangkonzeptes. Im Sinne der Transparenz und zum Schutz der Marke „dual“ ist es deshalb sinnvoll, diese Formate nicht als „dual“ zu bezeichnen.
Nur gute Ausbildung ermöglicht gute Arbeit
Der DGB lehnt ausbildungsintegrierende Modelle ab, bei denen die Studierenden keinen Ausbildungsvertrag bekommen oder auf die Externenprüfung verwiesen werden. Damit werden nicht nur die gesetzlichen Regelungen der Berufsbildung, sondern auch tarifliche Standards unterlaufen.
Zentrale Probleme des dualen Studiums für die Studierenden sind die überdurchschnittlich hohe Arbeitsbelastung und die oft unzureichende zeitliche und inhaltliche Abstimmung zwischen den Lernorten. Das hat auch eine Befragung unter Studierenden der Dualen Hochschule Baden-Württemberg durch die IG Metall bestätigt.
Sind mehr als zwei Partner in das Studium integriert, wird die Abstimmung erst recht zur Herausforderung – so zum Beispiel im trialen Studium des Handwerks. Auch die Arbeitsbelastung ist im trialen Studium ein kritischer Punkt, denn es wird zusätzlich zum Bachelor nach dem Berufsabschluss noch die Meisterprüfung abgelegt.
Auf Initiative der Gewerkschaften hat der BiBB‑Hauptausschuss eine Arbeitsgruppe eingerichtet mit dem Ziel, eine klare Position der Berufsbildung zum dualen Studium zu entwickeln. Anhand konkreter Qualitätsdimensionen erhalten Hochschulen, Unternehmer und Praxispartner eine Orientierungshilfe, wie duale Studienangebote qualitativ verbessert werden können. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Qualität der Praxisphasen.
Mit dem DGB-Positionspapier und der Empfehlung des BiBB (Bundesinstitut für Berufsbildung) stehen nun Instrumente bereit, die vor Ort beispielsweise in den Berufsbildungsausschüssen, den Landesausschüssen für Berufsbildung, aber auch konkret in der betrieblichen Arbeit genutzt werden können, um die Qualität des dualen Studiums zum Thema zu machen und voran zu bringen.